Gebühren für Raucherclub!!!! Wieviel kann uns aus der Tasche gezogen werden?????
Das kann doch wohl nicht wahr sein....
Gerichtsbeschluss
começado por wrnr (30 Jul 2008)
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30 Jul 2008
Das Bundesverssungsgericht in Karlsruhe hat die Regelungen von Berlin und Baden-Württemberg für verfassungswidrig erklärt. Die Länder müssen bis Ende 2009 eine Neuregelung erlassen.
Begründung:
Ein absolutes Rauchverbot in Lokalen wäre zulässig, wenn es aber für größere Gaststätten Raucherzimmer geben darf, dann müssten auch Ausnahmeregelungen für kleine Eckkneipen geschaffen werden.Die Gesetze gelten vorerst weiter mit folgenden Ausnahmen:
Rauchen in Kleinkneipen erlaubt, wenn- die Kneipe kleiner als 75m² ist und nur einen Raum umfasst (“Einraumkneipen”),
- kein Eessen angeboten wird
- beim Eingang deutlich darauf hingewiesen wird
- kein Zutritt für Jugendliche gewährt wird (unter 18 Jahren).
Diskotheken in B-W dürfen abgetrennte Raucherräume einrichten, wenn
- es dort keine Tanzflächen gibt
- und nur Gäste ab 18 Jahren zugelassen sind
Dazu:
Präsident Hans-Jürgen Papier bei der Urteilsverkündung: «Denn der Schutz der Bevölkerung vor Gesundheitsgefahren - wozu der Gesetzgeber auch das Passivrauchen zählen darf - ist ein überragend wichtiges Gemeinschaftsgut»wrnr editou esta postagem 30 Jul 2008
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